COVID-19 PRÄVENTIONSKONZEPT gem §10b

Wien, am 18.09.2020

 

COVID-19 PRÄVENTIONSKONZEPT gem §10b

für die außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit der Pfadfinder*innengruppe Wien 6&7 Paxtu

 

Dieses Konzept ist die Handlungsumsetzung der gesetzlichen Handlungsvorgaben und der Unterlagen der PPÖ und WPP (mit Stand: 01.07.2020) und beschreibt konkrete Vorgehensmaßnahmen, die vorgenommen werden, um einer COVID-19 Infektion im Rahmen der wöchentlichen Heimabende entgegenzuwirken bzw. die Maßnahmen, die im Falle einer Infektion eingeleitet werden.

Kommt es zu Änderungen der Maßnahmen durch die Bundesregierung oder die Stadtregierung werden diese berücksichtigt und sofort umgesetzt. Die Leiter*innen werden den aktuellen Stand der Maßnahmen verfolgen bzw. sich über etwaige Änderungen informieren, um auf diese schnellstmöglich reagieren zu können.

1. Schulung der Betreuer*innen

  • 1.1. Die Präventionskonzept-Schulung der Pfadfinderleiter*innen und etwaigen Mitarbeiter*innen, die in den Heimabenden tätig sind, erfolgt für alle Heimabend-Teams durch die jeweiligen Stufenleiter*innen. Nicht geschulte Personen dürfen keine Betreuung/Beaufsichtigung in den Heimabenden übernehmen.
  • 1.2. Schulung der Teilnehmer*innen (der Heimabende): Die währen der Heimabende gültigen Maßnahmen werden mit den Kindern und Jugendlichen thematisiert und sie werden ausgiebig über diese aufgeklärt und im Laufe der Heimabende regelmäßig daran erinnert.

 

2. Spezifische Hygienemaßnahmen

  • 2.1. Die Teilnehmer*innen waschen bzw. desinfizieren sich unmittelbar nach dem Betreten des Pfadfinder*innenheims die Hände und auch während des Heimabends werden sie von den Leiter*innen ggf. darum gebeten bzw. daran erinnert.
  • 2.2. Es wird ausreichend Seife und Händedesinfektionsmittel sowie Reserve-Mund-Nasen-Schutz zu Verfügung gestellt.
  • 2.3. Jede*r Teilnehmer*in bringt einen Mund-Nasen-Schutz mit, der in Situationen getragen werden muss, in denen ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • 2.4. Das Pfadfinder*innenheim wird nach jedem Heimabend ausgiebig (~30 min) gelüftet. Muss der Heimabend wetterbedingt drinnen stattfinden, wird auch während des Heimabends gelüftet.
  • 2.5. Türschnallen, Sanitärräume und ggf. Programm-Materialien werden nach jedem Heimabend gereinigt und desinfiziert.
  • 2.6. Checkliste für die Reinigung der Sanitärräume: Die gesamte Reinigung der Sanitärräume ist unbedingt mit Handschuhen durchzuführen.
    • 6.1. Reinigung und Desinfizieren der Toiletten.
    • 6.2. Reinigung und Desinfizieren der Waschbecken (besonders Armaturen)
    • 6.3. Reinigung und Desinfizieren sonstiger Oberflächen in den Sanitärräumen (besonders Türgriffe, Schalter, etc.)
    • 6.4. Überprüfung ob ausreichend Seife, Desinfektionsmittel und Hygienebedarf (Toilettenpapier, etc.) vorhanden sind.
    • 6.5. Reinigung des Bodens.

 

3. Organisatorische Maßnahmen

  • 3.1. Die Anzahl an Kinder und Jugendlichen im Rahmen von Heimabenden wird unter der 20-Personen- Gruppengrenze laut 5. COVID-Lockerungsverordnung gehalten.
  • 3.2. Während des Heimabends dürfen neben Kindern, Jugendlichen und ihren Pfadfinderleiter*innen keine anderen Personen ohne vorherige Anmeldung und nach Bestätigung bzw. Erlaubnis durch das Leitungsteam teilnehmen.
  • 3.3. Vor dem Start der Heimabende werden alle Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen bezüglich des COVID-19 Präventionskonzept informiert.
  • 3.4. Es wird bei jedem Heimabend eine genaue Anwesenheitsliste inkl. Kontaktdaten geführt, um im Falle eines behördlich angeordneten Contact Tracings diese Daten der durchführenden Gesundheitsbehörde zu übermitteln.
  • 3.5. Kinder und Jugendliche, die nicht Mitglieder der Pfadfinder*innengruppe Wien 6&7 oder nicht reguläre Teilnehmer*innen des jeweiligen Heimabends sind, dürfen nur nach vorhergehender Anmeldung unter Angabe deren Kontaktdaten und nach Bestätigung bzw. Erlaubnis durch das Leitungsteam teilnehmen.
  • 3.6. Es dürfen nur Kinder und Jugendliche am Heimabend teilnehmen, die in den vergangenen sieben Tagen vor dem Heimabend keine COVID-19 Symptome aufweisen bzw. in deren Familien in den letzten sieben Tagen vor dem Heimabend keine COVID-19 Symptome aufgetreten sind.
  • 3.7. Vor Beginn und nach Ende des Heimabends ist zu anderen Kindern und Jugendlichen, Eltern und Pfadfinderleiter*innen der gesetzliche Mindestabstand einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist ein MNS-Schutz zu tragen.
  • 3.8. Die Kinder und Jugendlichen dürfen erst kurz vor offiziellem Beginn des Heimabends das Pfadfinder*innenheim betreten und werden gebeten, möglichst pünktlich zu erscheinen.
  • 3.9. Sofern möglich werden Heimabende außerhalb des Pfadfinder*innenheims durchgeführt. Der jeweilige Ort, an dem der Heimabend durchgeführt wird, wird den Eltern jeweils mitgeteilt.
  • 3.10. Der Aufenthalt im Pfadfinder*innenheim vor, während und nach dem Heimabend von Erziehungsberechtigten und anderen Erwachsenen, die keine Mitglieder der Pfadfinder*innengruppe Wien 6&7 sind, ist grundlegend nicht erlaubt. Ausnahmen sind nach vorhergehender Anmeldung und Bekanntgabe der Kontaktdaten und nach Bestätigung bzw. Erlaubnis durch das Leitungsteam möglich.
  • 3.11. Aushang zur Illustration und Erinnerung an COVID-19 Präventionsmaßnahmen vor dem Eingang zum Pfadfinder*innenheim sowie im Pfadfinder*innenheim, insbesondere im Küchen- und Sanitärbereich des Pfadfinder*innenheim.

 

4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

  • 4.1. Vorgehensweise bei Verdacht einer COVID-19 Infektion während eines Heimabends
    • 1.1. Die betroffene Person wird sofort in einem eigenen Raum isoliert. Eine dezidierte Person übernimmt die Betreuung.
    • 1.2. Die Gesundheitsbehörde wird unter 1450 informiert. Den ersten, telefonischen Anweisungen der Gesundheitsbehörde ist unbedingt Folge zu leisten. Leiter*innen erhöhen sämtliche Präventionsmaßnahmen, ein MNS wird von allen Teilnehmer*innen getragen und der Mindestabstand von 1,5m wird eingehalten.
    • 1.3. Die Leiter*innen verständigen die Erziehungsberechtigten bzw. den Notfallskontakt der betroffenen Person.
    • 1.4. Sofern keine gegenteiligen Anweisungen der Gesundheitsbehörde vorliegen, bleiben alle Heimabend-Teilnehmer*innen vor Ort.
    • 1.5. Weitere Schritte (zB. Testungen, Isolation von Teilnehmer*innen) werden von der Gesundheitsbehörde festgelegt. Diesen wird unbedingt Folge geleistet.
    • 1.6. Die Kontaktpersonen und die Arte des Kontakts werden ermittelt und dokumentiert. Die Anwesenheitsliste für den Heimabend wird nochmals gecheckt und es wird sicher gegangen, dass alle anwesenden Personen mit den korrekten Kontaktdaten dokumentiert sind.
    • 1.7. Die Gruppenführung, der Elternrat und der Gruppenrat der Pfadfinder*innengruppe Wien 6&7 wird informiert und regelmäßig mit Updates informiert.
    • 1.8. Der Landesverband Wien wird informiert: office@wpp.at
    • 1.9. Im Falle einer positiven Testung auf das Sars-Cov-2 Virus und somit der Bestätigung des Infektionsfalles wird den entsprechenden Anweisungen der Gesundheitsbehörde Folge geleistet. Insbesondere werden bei einem Contact Tracing durch die Gesundheitsbehörde die Kontaktdaten von den Heimabend-Teilnehmer*innen und dem Leitungsteam übermittelt.
  • 4.2. Vorgehensweise bei Bestätigung einer COVID-19 Infektion nach einem Heimabend
    • 2.1. Sollte innerhalb von 14 Tagen ein*e Teilnehmer*in positiv auf COVID-19 getestet werden, muss unbedingt die Gesundheitsbehörde (1450) das Leitungsteam und die Gruppenführung der Pfadfinder*innengruppe Wien 6&7 verständigt werden.
    • 2.2. Falls von den zuständigen Stellen dazu aufgefordert, werden vom Leitungsteam Namen und relevante Daten aller Heimabend-Teilnehmer*innen zur Unterstützung des COVID-19 Contact Tracings an die dafür zuständigen Stellen übermittelt.
    • 2.3. Alle Erziehungsberechtigten der anderen Heimabend-Teilnehmer*innen werden informiert.
    • 2.4. Elternrat und Gruppenrat der Pfadfinder*innengruppe 6&7 sowie der Landesverband Wien werden informiert.